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„Der Rechtsstaat ist mein Lebenselixier“

Dr. Carsten Günther, Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG), im Civilclub am 23.09.2026

Der hochrangige Jurist unseres Bundeslandes beginnt mit einem glühenden Bekenntnis: „Der Rechtsstaat ist mir ans Herz gewachsen. Ich bin stolz und glücklich, in meinem Beruf Tag für Tag für ihn arbeiten und werben zu dürfen“. Diese Aufgabe werde noch wichtiger in einer Zeit, in der die politischen Ränder erstarken und in der der Dialog zwischen den politischen Lagern zunehmend schwieriger wird. Die Kriege gegen die Ukraine und im Iran mit ihren Auswirkungen wie Sabotageangriffe im Inneren trügen zur weiteren Verunsicherung bei. Wenn das Vertrauen in die Kraft und Sicherheit des Staates abnehme, habe gerade die Gerichtsbarkeit, bestimmt auch die öffentlich-rechtliche als Hüterin demokratischer Regeln, eine besondere Verantwortung.

Die Justiz als dritte Gewalt im Staatsgefüge sei derzeit zwar noch nicht so stark von der um sich greifenden Vertrauenskrise betroffen. Nach einer aktuellen Umfrage vertrauten ihr noch 60% der Bevölkerung, früher seien es sogar 80% gewesen. Das Grundgesetz verschaffe ihr eine gesicherte und solide Grundlage. Die Auswahl der Berufsrichter geschehe strikt nach Eignung, Leistung und Befähigung. Die richterliche Unabhängigkeit verhindere jede Einmischung seitens staatlicher Organe und der Politik.

Richter seien nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen könnten im Instanzenzug überprüft und geändert werden. Mit der Verfassungsbeschwerde könne man sich nach einem erfolglosen Ergebnis auch noch an das Bundesverfassungsgericht wenden. Auch die Richter unterlägen einer Disziplinargerichtsbarkeit. Andererseits könnten sie Richterdienstgerichte bspw. zur Verteidigung ihrer Unabhängigkeit in Anspruch nehmen.

OVG-Präsident Dr. Günther leitet nicht nur das Gericht, sondern übt auch seine richterliche Tätigkeit aus. Er ist Vorsitzender des 5. Senats, der u.a. auch für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist. Sein Hinweis auf das im Juni bekannt gegebene Urteil vom 13.05.2026 zum Verbot des Imam Mahdi Zentrums findet unser besonderes Interesse; denn dieses hat unter der Bezeichnung „Fatime Versammlung e.V.“ seinen Sitz in Münster. Der Senat habe die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW von 2022 abgewiesen, weil er eine gewaltausübende Organisation, nämlich die mit einem Betätigungsverbot belegte Hisbollah ideologisch und finanziell unterstützt habe. So habe er über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hisbollah zugehörige, wegen des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e.V. geleistet. Außerdem bestünden zwischen dem Verein und der Hisbollah sowie auch zum iranischen Regime seit 1990 unmittelbare persönliche Beziehungen.

Die anschließende Diskussion bestätigt das Bedürfnis der Zuhörenden, der Werbung des OVG-Präsidenten, Vertrauen in den Rechtsstaat zu setzen und für ihn zu kämpfen, zu folgen. Präsidentin Michaela Heuer bedankt sich bei ihm mit dem üblichen „guten Tropfen“ und wünscht ihm im Namen der Civilisten für die weitere Zukunft alles Gute. – Nach Berichten der Presse steht die Wahl von Dr. Günther zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unmittelbar bevor!

Text: Eckard Andersson